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   VGH Bayern, 15.09.2008 - 20 ZB 08.1701   

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https://dejure.org/2008,73876
VGH Bayern, 15.09.2008 - 20 ZB 08.1701 (https://dejure.org/2008,73876)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.09.2008 - 20 ZB 08.1701 (https://dejure.org/2008,73876)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. September 2008 - 20 ZB 08.1701 (https://dejure.org/2008,73876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorauszahlung auf Herstellung zur Wasserversorgung;Bei Investitionsaufwand nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 KAGNominalwertprinzip; Zeitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 23 N 05.3090

    Umwandlung eines Zweckverbandes vom "Innenverband" zum "Außenverband" -

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2008 - 20 ZB 08.1701
    "Gebrauchte" Teile einer Wasserversorgungsanlage haben keinen aktuellen Verkehrs-, Börsen- oder Marktwert, so dass hier regelmäßig der Buchwert (ohne stille Reserven) einschlägig sein wird (vgl. BayVGH, U. v. 29.6.2006 Az. 23 N 05.3090, wo der "Rest-Buchwert" bei Übernahme mehrerer Anlagen von Gemeinden in eine von einem Zweckverband betriebene Gesamtanlage als maßgeblich angesehen wird).
  • VGH Bayern, 23.02.2023 - 20 B 21.1676

    Abwassergebühren für den Betrieb einer Autobahn-Raststätte

    Es trifft zwar zu, dass sich nach der Rechtsprechung des Senats zum Beitragsrecht ein Vorauszahlungsbescheid (Art. 5 Abs. 5 KAG) durch den Erlass des endgültigen, nicht bestandskräftigen Herstellungsbeitragsbescheids, wenn die Vorauszahlung entrichtet wurde, nicht erledigt (BayVGH, U.v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723 - juris; vgl. dagegen B.v. 15.9.2008 - 20 ZB 08.1701 - juris).
  • VGH Bayern, 08.10.2008 - 20 ZB 08.2189

    Rückführung von Abfällen; kein Rechtsschutzbedürfnis nach Hauptsacheerledigung

    Ihm steht daher insoweit kein Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel zur Seite, mit dem dem vom Verwaltungsgericht aufgehobenen Bescheid wieder Bestand verschafft werden könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 15.8.2008 Az. 20 ZB 08.1701).
  • VGH Bayern, 08.10.2008 - 20 ZB 08.2220

    Rückführung von Abfällen; kein Rechtsschutzbedürfnis nach Hauptsacheerledigung

    Ihm steht daher insoweit kein Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel zur Seite, mit dem dem vom Verwaltungsgericht aufgehobenen Bescheid wieder Bestand verschafft werden könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 15.8.2008 Az. 20 ZB 08.1701).
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